Für die Zulassung zum Studienschwerpunkt Gesundheitswissenschaften ist der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudiengangs auf dem Gebiet der Gesundheitswissenschaften oder einem vergleichbaren Fach nachzuweisen.
Folgendes muss der Studiengang beinhalten:
- 20 ECTS-Punkte aus den Bereichen Humanbiologie bzw. -medizin und
- 15 ECTS-Punkte aus dem Bereich empirisch-methodische Grundlagen (Statistik, Biostatistik, Epidemiologie, Gesundheitsökonomie, Datenbankmanagement)
Für die Zulassung zum Studienschwerpunkt Management ist der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Bachelorstudiengangs (z. B. Wirtschaftswissenschaften, Volks- bzw. Betriebswirtschaftslehre oder Gesundheitsmanagement) nachzuweisen.
Folgendes muss der Studiengang beinhalten:
mindestens 35 ECTS-Punkte im Bereich Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Gesundheitsökonomie oder Statistik, davon
Die erforderlichen Feststellungen trifft der Prüfungsausschuss nach Vorlage geeigneter Unterlagen und eventuell nach einem persönlichen Fachgespräch.
Fehlende studienschwerpunktspezifische Inhalte können am Fachbereich Gesundheitswesen nachgeholt werden.